Winterdienste
Die Sicherungspflicht für die Gehwege wird meistens auf die Anlieger übertragen, was über die Satzung erfolgt. Damit die Fußgänger mit Einkaufstaschen oder Kinderwagen sicher aneinander vorbei gehen können. Dieser beinhaltet vor allem die Räumung des Bürgersteiges und der weiteren Außenflächen des Objektes von Schnee und Eis. Die Gehwege sind wegen der Verkehrssicherungspflicht immer von Eis und von Schnee zu befreien.